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Warum auf einer Auktion kaufen?

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Was ist eine Immobilienauktion?


Die Immobilienauktion ist die Phase des Vollstreckungsverfahrens, in der es möglich ist, eine Immobilie zu erwerben. Diese Phase beginnt mit der Abgabe von Geboten und endet mit der Zuschlagserteilung der Immobilie an den Höchstbietenden.

 

Wer nimmt an einer Immobilienauktion teil und warum?


Jede natürliche oder juristische Person, außer dem Schuldner, kann an einer Immobilienauktion teilnehmen, indem sie ein Geldgebot abgibt, um die Immobilie, die versteigert wird, zu erwerben. An der Zwangsversteigerung nehmen diejenigen teil, die eine sichere Investition tätigen möchten, zu einem Preis, der in der Regel günstiger ist als bei einem herkömmlichen Kauf. Aus diesem Grund bietet der betreibende Gläubiger potenziellen Käufern einen von Prime Real Estate Aste bereitgestellten Service an, um die Teilnahme an
Auktionen für Immobilien, die als Sicherheit für seine Forderung dienen, zu fördern.

Die Sicherheit des Kaufs wird durch den Service von Prime Real Estate Aste gewährleistet, der alle Informationen zur interessierenden Immobilie und eine vollständig kostenlose
technische und rechtliche Beratung zur Teilnahme an der Auktion bereitstellt.

 

Wesentliche Elemente von Immobilienauktionen

  • Die Verkaufsanordnung ist die Maßnahme, durch die der Vollstreckungsrichter die Bedingungen und Fristen für die Versteigerung festlegt (z. B. Mindestgebot, Kaution, letzter Termin für die Gebotsabgabe, Verhandlung zwischen den Bietern ...).
  • Die Verkaufsanzeige ist das vom Gerichtsschreiber oder dem mit dem Verkauf beauftragten Fachmann erstellte Dokument, das Angaben zur zum Verkauf stehenden Immobilie, Datum, Uhrzeit und Ort der Auktion, Mindestgebot, Höhe des Mindestgebotsschrittes, Abgabetermin für Gebote, Verkaufsmodalitäten und die Website, auf der das Gutachten veröffentlicht wird, enthält.
  • Die Werbung, die die Informationen der Verkaufsanzeige enthält, ist eine obligatorische Voraussetzung für die Versteigerung und wird gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.
  • Das Gutachten ist das Dokument eines vom Richter bestellten Experten, das Informationen zur Immobilie enthält und deren Marktwert bestimmt.
  • Der gerichtliche Verwalter ist die Person, der der Richter die Aufgabe überträgt, das gepfändete Gut zu bewahren, zu verwalten und zu verwalten.
  • Der beauftragte Fachmann ist in der Regel ein Notar, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer, der vom Vollstreckungsrichter mit der Durchführung der Verkaufsvorgänge beauftragt wird, um die Verfahren zu beschleunigen und die Belastung der Gerichtsämter zu verringern.

Prime Real Estate Aste bietet während aller Phasen des Verfahrens eine vollständig kostenlose Beratung an und unterstützt den Bieter bei der Vorbereitung der einzureichenden
Unterlagen, bei der Besichtigung der Immobilie, bei der Teilnahme an der Verhandlung und bei der Beantragung von Hypothekendarlehen.

 

Wie funktionieren Immobilienauktionen?


Der Verkauf der Immobilie bei einer Auktion findet am Tag und zur Uhrzeit statt, die in der Auktionsanzeige angegeben sind, und wird durch die Hinterlegung der Gebote gemäß den in derselben Anzeige festgelegten Modalitäten eingeleitet. Gebote können persönlich oder durch einen Bevollmächtigten mit spezieller Vollmacht abgegeben werden.

Der Service von Prime Real Estate Aste sieht insbesondere die kostenlose Delegation zur Teilnahme an der Auktion an einen erfahrenen Berater vor und garantiert vollständige
Unterstützung während des gesamten Verfahrens bis hin zur Zuschlagserteilung und anschließenden Übergabe der Immobilie.

Um an einer Auktion teilzunehmen, muss eine Kaution hinterlegt werden, deren Betrag bei einer Auktion ohne Versteigerung nicht weniger als ein Zehntel des vom Bieter vorgeschlagenen Preises betragen darf, während der Betrag bei einer Versteigerung vom Richter in der Verkaufsanordnung auf höchstens ein Zehntel des Mindestgebots festgelegt
wird. Prime Real Estate Aste bietet ebenfalls kostenlose Unterstützung bei der Hinterlegung der Kaution gemäß den jeweils geltenden Modalitäten sowie bei der Rückerstattung der
Kaution im Falle eines nicht erfolgten Zuschlags.

Die Verkaufsmodalitäten bei Auktionen sind mit oder ohne Versteigerung. Bei einer Auktion ohne Versteigerung wird das Gebot in einem verschlossenen Umschlag beim Gericht
eingereicht. Das Gebot ist unwiderruflich, es sei denn, der Richter ordnet eine Verhandlung zwischen den Bietern über das höchste Gebot an. Die Auktion mit Versteigerung hingegen besteht aus einer öffentlichen Verhandlung zwischen den Bietern und wird in der Regel nach einer gescheiterten Auktion ohne Versteigerung durchgeführt.

Alle Aktivitäten und Informationen im Zusammenhang mit der Teilnahme, die materielle Unterstützung bei den erforderlichen Unterlagen sowie die Besichtigung der Immobilie bei
der Auktion sind in den von Prime Real Estate Aste angebotenen Dienstleistungen enthalten.

Das Dekret über die Übertragung der Immobilie ist die gerichtliche Maßnahme, die das gepfändete Gut auf den Zuschlagsempfänger überträgt. Dieses Dekret, das die Anordnung an den Schuldner und den Verwalter enthält, die verkaufte Immobilie zu räumen, stellt einen Titel für die Eintragung des Verkaufs und einen Vollstreckungstitel dar, der die sofortige Freigabe der Immobilie ermöglicht.

Im Falle einer besetzten Immobilie unterstützt der Service von Prime Real Estate Aste den Käufer auch bei den notwendigen Aktivitäten zur Räumung des Guts. Sollten die Besetzer (Dritte ohne Rechtsanspruch) sich weigern, die Immobilie zu räumen, wird eine "Zwangsvollstreckung zur Räumung der Immobilie" eingeleitet.

Befindet sich der Besetzer jedoch in einem Mietverhältnis (Dritter mit Rechtsanspruch), ist der einzige Rechtsanspruch, der dem Käufer bei der Auktion entgegengehalten werden kann, der Mietvertrag mit einem bestimmten Datum vor der Eintragung der Pfändung. In diesem Fall muss der Käufer das natürliche Ende des Mietvertrags abwarten.

Die technischen und rechtlichen Experten von Prime Real Estate Aste bieten eine völlig kostenlose Beratung an, um Fälle zu identifizieren, in denen der Besetzer einen Rechtsanspruch hat oder nicht.

 

Vorteil, Sicherheit und Transparenz


Der Erwerb einer Immobilie bei einer Auktion kann äußerst vorteilhaft sein, da der Zuschlagspreis häufig unter dem Marktwert liegt. Der Richter kann auch ein Angebot annehmen, das 25 % unter dem Mindestgebot liegt (neue Vorschriften gemäß Gesetzesdekret vom 27. Juni 2015, Nr. 83, umgewandelt mit Gesetz vom 6. August 2015, Nr. 132). Darüber hinaus wird der Preis bei jeder gescheiterten Auktion, bei der die Immobilie nicht versteigert wird, schrittweise gesenkt.

Eine Auktion ist eine "transparente" Kaufmethode, vor allem weil das Gutachten, das den Zustand und die Bedingungen des Guts enthält, immer einsehbar ist. Der Zuschlagsempfänger erwirbt außerdem das Eigentum an der Immobilie frei von Belastungen und Pfandrechten, da der Vollstreckungsrichter bei der Übertragung des Eigentums die Löschung der Hypotheken und Pfändungen anordnet.